Rechtsprechung
   BSG, 18.06.1969 - 8 RV 865/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,11617
BSG, 18.06.1969 - 8 RV 865/67 (https://dejure.org/1969,11617)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1969 - 8 RV 865/67 (https://dejure.org/1969,11617)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1969 - 8 RV 865/67 (https://dejure.org/1969,11617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,11617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.11.1958 - 8 RV 193/56
    Auszug aus BSG, 18.06.1969 - 8 RV 865/67
    Die nicht zugelassene Revision des Klägers ist form- und fristgerecht eingelegt; wegen der im Schriftsatz vom 22° April 4968 nachgebrachten Rügen war dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil die Akten des Berufungsgerichts beim LSG Darmstadt vorübergehend nicht greifbar waren und daher der Kläger unverschuldet verhindert war, die Revision vollständig zu begründen (5 67 Abs° 4 SGG)° Wie der Senat bereits mit seinem Urteil vom 45° November 4958 (BSG 8, 228) entschieden hat, sind bei einem Urteil eines Berufungsgerichts über mehrere selbständige prozessuale Ansprüche die Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Revision nach 5 462 Abs" 4 Nr° 2 SGGfür jeden Anspruch gesondert zu prüfen° Der Prozeßbevollmächtigte eines Beteiligten benötigt daher die Prozeßakten, um auf Grund dieser Unterlagen den Prozeßverlauf auf etwaige wesentliche Verfahrensmängel nachprüfen Zu können° Da ihm die Prozeßvorgänge nicht rechtzeitig zugeleitet werden konnten und die Revisionsbegründung für jeden einzelnen Ennkt gesondert abzugeben ist, war eine ordnungsgemäße vollständige Revisionsbegründung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorzulegen° Wegen der Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens rechtfertigt sich daher die ergangene Entscheidung zu 5 67 SGGO.

    Das LSG hat die Revision nicht zugelassen (5 462 Abs° 4 Nr° 4 SGG)" Da eine Gesetzesverletzung in der Beurteilung der Zusammenhangsfrage nicht gerügt ist, ist die Revision nur statthaft, wenn der Kläger mit Erfolg rügt, das Verfahren des LSG leide an einem wesentlichen Mangel (@ 462 Abs° 4 Nr° 2 SGG)° Die Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Revision nach 5 462 Abs, 4 Nr° 2 SGG sind, wie bereits dargelegt, bei mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen für jeden Anspruch gesondert zu prüfen (BSG 8, 228)°.

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 18.06.1969 - 8 RV 865/67
    auf einmalige Leistungen und bei wiederkehrenden Leistungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten° Der Aphasie-Unterricht ist eine wiederkehrende Leistung, bei der es darauf ankommt, ob sie über drei Monate dauert° Keinesfalls er- 'schöpfen sich die Maßnahmen des Unterrichts mit einer einzigen Leistung (vgl° hierzu SozR SGG @ 144 Nr° 25)° Im Rahmen einer Heilbehandlung, bei der von vornherein zu erwarten ist, daß sie sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken werde, können die einzelnen Leistungen der Krankerpflege, hier der Unterrichtsstunden, nicht jede für sich als einmalige Leistung angesehen werden; sie sind vielmehr unselbständige Teilleistungen, mithin eine wiederkehrende Leistung° Diese Teilleistungen sind auf den ihre Gestaltung im einzelnen bestimmenden Gesamtzweck ausgerichtet und bilden in ihrer Zusammenfassung ein geschlossenes Ganzes (BSG 19, 270)° Da der Unterricht lange dauern wird (so Wiechmann, Die Sprachgeschädigten, Bonn 1964, 15), muß mit, einer wiederkehrenden Leistung in einem von mehr Zeitraum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht